Impressum
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertrag über die Abhaltung eines Theoriekurses und Kaufvertrag bzgl. Lehrmittel
Zwischen
Georg Uhl, Edelsbergstr. 4a, 86163 Augsburg
- nachfolgend Sportbootschule Augsburg genannt -
und
dem Schulungsteilnehmer
- nachfolgend Schulungsteilnehmer genannt -
kommt der Vertrag zu nachfolgenden Bedingungen zustande:
§ 1 Impressum
Sportbootschule Augburg
Inh. Georg Uhl
Edelsbergstr. 4a
86163 Augsburg
Tel. 0179 / 640 18 25
e-Mail: info@sportbootschule-augsburg.de
§ 2 Vertragsgegenstände
Die Sportbootschule Augsburg vereinbart mit dem Schulungsteilnehmer die Theorieausbildung zur Erlangung des betreffenden Führerscheines in der Sportschifffahrt und veräußert die damit verbundenen Unterrichtsmaterialien.
§ 3 Anmeldung
Die Anmeldung zu einem Theoriekurs kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der Schulungsteilnehmer die ihm mitgeteilten Geschäftsbedingungen verbindlich an.
§ 4 Mindestteilnehmer
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt pro Kurs sechs Personen.
Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behält sich die Sportbootschule Augsburg das Recht vor, die Durchführung des Kurses abzusagen. Die bereits angemeldeten Teilnehmer werden mindestens eine Woche vor Kursbeginn darüber in Kenntnis gesetzt. Bereits bezahlte Beträge werden ohne Abzug zurück erstattet. Weitere Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
§ 5 Ausfall
Ferner behält sich die Sportbootschule Augsburg das Recht vor, die Kurszeiten bei Erkrankung des Ausbilders zu ändern. Die Teilnehmer werden hierüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Auch hier sind Ersatzansprüche nicht möglich.
§ 6 Kosten
Die Theoriekurskosten werden mit der Anmeldung zur Zahlung fällig und sind spätestens bei der ersten Unterrichtseinheit vollständig zu entrichten. Alle angegebenen Kosten sind Bruttopreise, wobei gem. §19 UStG als Kleinunternehmer keine Berechtigung vorliegt, die MwSt auszuweisen. Lehrmaterialien, Kosten für die Praxisausbildung und das ärztliche Zeugnis, sowie Prüfungsgebühren sind in den Kurskosten nicht enthalten.
§ 7 Widerruf
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) oder - wenn Ihnen eine Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei Lieferung von Waren), und/oder nicht vor Vertragsschluss (bei Abhaltung des Theoriekurses) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV und nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gem. §§ 312e Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Georg Uhl
Edelsbergstr. 4a
86163 Augsburg
e-Mail: info@sportbootschule-augsburg.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Bei der Überlassung von Sachen gilt noch: Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Bei einer Dienstleistung (Theoriekurs) erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn die Sportbootschule Augsburg mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Schulungsteilnehmers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Schulungsteilnehmer dies selbst veranlasst hat.
§ 8 Rücktritt
Der Rücktritt von Theoriekursen durch den Schulungsteilnehmer bedarf der Schriftform. Erfolgt der Rücktritt mindestens vier Wochen vor Kursbeginn, entstehen keine Kosten. Tritt der Teilnehmer später zurück, muss die gesamte Kursgebühr erhoben werden. Die Umbuchung für einen gleichartigen Kurs innerhalb eines Jahres (ab Kursdatum), sofern dieser aufgrund der geforderten Teilnehmerzahl stattfindet, ist jedoch ohne Anfall weiterer Kosten möglich. Dies gilt nicht für zeitlich beschränkte Sonderpreise.
§ 9 Prüfungsanmeldung
Die Anmeldung zur Prüfung bei den zuständigen Kommissionen und die Bereitstellung der dafür erforderlichen Formulare werden nicht von den Vertragsleistungen des vereinbarten Theoriekurses umfasst, werden aber auf Wunsch gerne von der Sportbootschule Augsburg ohne Haftung vorgenommen.
§ 10 Püfungsdurchführung
Die Durchführung der Prüfungen erfolgt in Eigenverantwortung der betreffenden Prüfungskommissionen. Für eventuelle Terminänderungen o.ä. seitens dieser Kommissionen kann die Sportbootschule Augsburg nicht haftbar gemacht werden; eine Preisminderung für die Sportbootschule Augsburg scheidet in derartigen Fällen aus.
§ 11 Weisungsrecht
Der Kursteilnehmer erklärt sich bereit, den fachlichen Anweisungen der Ausbilder unbedingt Folge zu leisten.
§ 12 Haftung
Die Sportbootschule Augsburg haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihres Erfüllungsgehilfens beruhen. Soweit die Sportbootschule Augsburg bezüglich des Vertragsgegenstandes oder Teile desselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haftet die Sportbootschule Augsburg allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
Die Sportbootschule Augsburg haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Das Gleiche gilt, wenn dem Vertragspartner Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Die Sportbootschule Augsburg haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
§ 13 Praktische Ausbildung
Die Praxisausbildung erfolgt außerhalb der Vertragsleistung der Sportbootschule Augsburg, grundsätzlich am Starnberger See, in Zusammenarbeit mit einer dort unterrichtenden Fahrschule, auf Grundlage deren vertraglichen Bedingungen und Kosten.
§ 14 Teilnehmervoraussetzung
Der Teilnehmer erklärt, dass er in der Lage ist, mindestens 30 Minuten im freien Wasser schwimmen zu können und an keinen ansteckenden Leiden erkrankt ist.
§ 15 Gewährleistung beim Kauf von Unterrichtsmaterialen
Soweit ein von der Sportbootschule Augsburg zu vertretender Mangel an dem Vertragsgegenstand vorliegt, ist die Sportbootschule unter Ausschluss der Rechte des Schulungsteilnehmers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass die Sportbootschule Augsburg aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Schulungsteilnehmer hat dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Schulungsteilnehmers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung eines neuen Vertragsgegenstandes erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Schulungsteilnehmer ausgeschlossen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Schulungsteilnehmer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Schulungsteilnehmer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Schulungsteilnehmers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
Die Mängelansprüche des Schulungsteilnehmers für den gebrauchten Vertragsgegenstand verjähren ein Jahr nach Ablieferung des Vertragsgegenstandes, es sei denn, dass die Sportbootschule Augsburg, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes übernommen haben.
§ 16 Eigentumsvorbehalt
Die Sportbootschule Augsburg behält sich das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
§ 17 Nebenabreden, Schriftform und salvatorische Klausel
Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages und der Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Eine etwaige Ungültigkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit tritt eine wirksame und durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen soweit wie möglich entspricht.
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