Fachkundenachweis - FKN

Bei dem Fachkundenachweis – FKN –  für Seenotsignalmittel handelt es sich in der Umgangssprache um den kleinen Pyroschein oder Knallschein. Die Rechtsgrundlage stellt der § 1 Absatz 3  Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) dar. Der FKN berechtigt zum Erwerb und Transport von erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse T2 (Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, bestimmte Rauchsignale). Diese stellen im Seenotfall ein wirkungsvolles Mittel dar, um auf die eigene Seenotlage hinzuweisen.

 

Im Inland sind Charterboote von Gesetz wegen mit derartigen Seenotsignalmitteln ausgerüstet. Der Besitz des FKN ist dann Pflicht. Neben der fehlenden Fachkunde riskiert der verantwortliche Skipper bei Kontrollen durch die Wasserschutzpolizei eine empfindliche Geldbuße.

 

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder eines sonstigen Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen
  • Entrichtung der Prüfungsgebühren i.H.v. 28,89 Euro*

 

Kursgebühr Theorie und praktische Einweisung:

40 Euro

 


Achtung: Die Teilnahme ist für ehemalige Kursteilnehmer der Sportbootschule Augsburg als kleines Dankeschön kostenfrei.

Kursdauer (Theorie und Praxis) – ca. 3 Stunden

 

Die praktische Handhabung vermitteln wir Ihnen mittels:

  • Fallschirmsignalrakete, Rot
  • Rauchfackel, Orange
  • Handfackel, Rot
  • Rauchsignal, Orange
  • Patronenbetriebenes Abschussgerät (NICO Signalgeber)
  • Signalwaffe (Revolver mit PTB im Kreis)
  • Signalpistole, Kaliber 4 (zusätzlich zum Prüfungsstoff)   

 

An den Tagen, an welchen der Deutsche Segler-Verband – DSV – die Prüfung der Funkscheine SRC und UBI oder des Sportküstenschifferscheines – SKS – in unseren Schulungsräumen in Augsburg abhält, melden wir unsere Kursteilnehmer auch für den "kleinen Pyroschein" – FKN – an. Sie haben somit kürzeste Anfahrtswege und regelmäßige Prüfungsmöglichkeiten.

 

Unser Rat: Für die größtmögliche Sicherheit auf dem Wasser empfehlen wir eine fundierte Ausbildung bei den Sportbootführerscheinen und Funkzeugnissen. Runden Sie Ihr Wissen mit der Fachkunde über die hochwertigen Seenotsignalmittel der Unterklasse T2 ab.

 

*Ab 01.01.22 trat eine neue Gebührenverordnung laut BMVI-WS-BGebV vom 28.10.21 für neu gestellte Erstanträge in Kraft.