UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk - UBI

Beim UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) handelt es sich um ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am Sprechfunk auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1 - 4 teilnehmen zu können. Bei einer Binnenschifffahrtsfunkanlage handelt es sich um ein UKW-Gerät mit sogenanntem ATIS-Modus (Automatic Transmitter Indentification System). Nach Loslassen der Sprechtaste wird die ATIS-Nummer automatisch als Tonfolge ausgesendet und beim Empfänger im Display als Rufzeichen angezeigt.

 

Mit unseren modernen Schulungsanlagen vom TYP ICOM IC-M505 verwenden wir umschaltbare Kombigeräte für See- und Binnenschifffahrtsfunk. Unsere Kursteilnehmer, welche bereits das SRC erworben haben, sind im Umgang mit unseren ICOM IC-M505 geübt. In einem eintägigen Aufbaukurs bereiten wir Sie auf die Ergänzungsprüfung UBI hin.

 

Vorteile der Ergänzungsprüfung ggü. der Vollprüfung UBI:

  • Katalog mit nur 79 statt 130 Prüfungsfragen
  • Theoretische Prüfung mit verkürztem Fragebogen (10 statt 22 Prüfungsfragen)
  • Stark vereinfachte Praxisprüfung am Gerät

 

Voraussetzungen:

  • Besitz des Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses SRC
  • Mindestalter 15 Jahre (Ausstellung des UBI) bzw. 14 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung
  • Antrag zur Prüfung (wird im Kurs ausgeteilt und unter Anleitung ausgefüllt)
  • Lichtbild (35 x 45 mm) auf Fotopapier
  • Entrichtung der Prüfungsgebühren i.H.v. 108,71 Euro*

  

Kursgebühr Theorie und Praxis:

75,00 Euro


Das bereits im SRC-Kurs erworbene Lehrbuch enthält den Lernstoff für SRC und UBI. Hier entstehen keine weiteren Kosten. Auch die Lernsoftware kann für die Praxissimulation beim UBI verwendet werden.

 

Unsere Kurse finden regelmäßig statt. Erfragen Sie doch bitte die genauen Kurszeiten und Prüfungstermine des DSV in unseren Schulungsräumen in Augsburg telefonisch oder per E-Mail.

 

*Ab 01.01.22 trat eine neue Gebührenverordnung laut BMVI-WS-BGebV vom 28.10.21 für neu gestellte Erstanträge in Kraft.