Das Bodenseeschifferpatent A ist für Sportboote mit einer Motorleistung von mehr als 4,4 kw (6 PS) auf dem Bodensee vorgeschrieben.
Zulassungsvoraussetzungen:
- Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Amtsärztliches oder ärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung zum Führen eines Bootes, speziell über ausreichendes Seh, Hör- und Farbunterscheidungsvermögen (Formblatt).
- Führungszeugnis (nur auf Verlangen).
- Lichtbild 38 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung (Passbild).
Für das Bodenseeschifferpatent A entstehen nach dem Erhalt des Sportbootführerscheins See folgende Kosten:
Eine erneute praktische Prüfung ist nicht erforderlich.